Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Stand: 2026-02-24 - gilt fuer alle Neuabschluesse ab diesem Datum.

1. Gegenstand der Verarbeitung

planned. verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden fuer den Betrieb der Ressourcen- und Projektplanung.

2. Art der Daten und Betroffenen

Typische Daten sind Nutzerstammdaten, Planungsdaten und Systemmetadaten. Betroffen sind insbesondere Mitarbeitende und Projektbeteiligte des Kunden.

3. Technische und organisatorische Massnahmen

Der Auftragnehmer setzt angemessene technische und organisatorische Massnahmen fuer Vertraulichkeit, Integritaet und Verfuegbarkeit ein.

4. Unterauftragsverarbeiter

Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter sind auf Datenschutz und Vertraulichkeit verpflichtet. Eine aktuelle Liste wird auf Anfrage bereitgestellt.

5. Laufzeit und Beendigung

Der AVV gilt fuer die Dauer der Hauptvereinbarung. Nach Beendigung werden Daten nach Weisung des Kunden geloescht oder zurueckgegeben, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.

Weitere Rechtsdokumente: AGB und Datenschutzerklaerung.