Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Stand: 2026-02-24 — gilt für alle Neuabschlüsse ab diesem Datum.

1. Gegenstand der Verarbeitung

planned. verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden für den Betrieb der Ressourcen- und Projektplanung.

2. Art der Daten und Betroffenen

Typische Daten sind Nutzerstammdaten, Planungsdaten und Systemmetadaten. Betroffen sind insbesondere Mitarbeitende und Projektbeteiligte des Kunden.

3. Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragnehmer setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen für Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit ein.

4. Unterauftragsverarbeiter

Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter sind auf Datenschutz und Vertraulichkeit verpflichtet. Eine aktuelle Liste wird auf Anfrage bereitgestellt.

5. Laufzeit und Beendigung

Der AVV gilt für die Dauer der Hauptvereinbarung. Nach Beendigung werden Daten nach Weisung des Kunden gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.

Weitere Rechtsdokumente: AGB und Datenschutzerklärung.

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